Technische Informationen

Technische Informationen


Motoren
Fahrzeuge der Geco Automobile weisen je nach Modell und Wunsch des Kunden entweder Gleichstrommotoren oder Wechselstrommotoren auf, alle unsere Motoren sind "brushless"-Motoren und gehören somit zu den Motoren mit dem höchsten Wirkungsgrat bei optimaler Kraftübersetzung, sie sind extrem leise und gehören zu den leisesten auf dem Markt, die langlebigkeit setzt sich aus dem geringen Anteil an Bauteilen zusammen, welche dementsprechend fast keinen Verschleiß erleiden.

Batterielebensdauer
Die Batterielebensdauer hängt immer von der Umgebung in welcher das Fahrzeug bewegt wird, von der Nutzungsart und Dauer, sowie der allgemeine Umgang mit dem Fahrzeug. Für eine allgemeine Einschätzung, lassen sich Blei-Gel Batterien effektiv für 4-6 Jahre nutzen, bei optimaler Pflege und Nutzungsart. LiFePO4 Batterien weisen eine erwartete Lebensdauer von bis zu 8Jahren auf bei optimalem Umgang.

Reichweite
Die Fahrzeugreichweite lässt sich individuell anpassen, bei einer Bestellung lässt sich das gewünschte Batteriepack, sowie die gewünschte Batterieart frei wählen.

Batterietechnik
Bei der Geco-Automobile haben Sie die freie Wahl aus günstigen Akkus, europäischen AGM-Batterien Li-Ion-Akkus zum entnehmen und zuhause aufladen sowie den sichersten LiFePO4 Batterien inkl. eigener deutscher App zur Überwachung

Reparatur-/ und Umbaumöglichkeiten
Die Fahrzeuge können in jeder Werkstatt repariert werden. Sie interessieren sich für eins unserer Modelle und sind sich nicht sicher, ob eine Werkstatt in Ihrer Nähe einen Service anbietet ? Scheuen Sie sich nicht vor einer Kontaktaufnahme mit uns, wir beraten Sie in diesen Fällen gerne

Qualität der Fahrzeuge
Die Fahrzeuge haben einen extrem hohen Nutzwert, zu einem günstigen Preis. Die Fahrzeuge der Geco-Automobile sind keine Mittelklasse PKW, es sind Fahrzeuge welche ohne Führerschein oder mit einer Prüfbescheinigung gefahren werden können und die Bedürfnisse des City-Verkehrs vollständig abdecken, es sind keine Reisefahrzeuge.

Technik der Geco-Automobile
Die Technik der Geco-Automobile Fahrzeuge wurde in den letzten Jahren konsequent in Deutschland verbessert und angepasst an den deutschen Markt, bei uns erhalten Sie im Gegensatz zu anderen Anbietern hochqualitative Batterien, Unterbodenschutz und eine Hohlraumversiegelung bereits im Preis mit inbegriffen. Zusätzlich bieten wir eine ansprechende Optik der Fahrzeuge, "wer möchte schon in einem rostigen Metallgestellt über die Landschaft hoppeln" war als Beispiel die Aussage eines unserer Kunden über den Vergleich zwischen dem Geco Truck und einigen Mitbewerbern.


Rechtliche Informationen und Vorschriften Stand 02/2023

Führerschein
Die Fahrzeuge der Geco-Automobile setzten je nach Modell einen der folgenden Führerscheine vorraus: M, 1, 1b, 2, 3, 4 oder aber nach neuer Regelung: AM, A1, A2, B
Die Fahrzeuge Geco Ole, Geco Sera2, Truck sowie HeavyTruck dürfen bei einer Reduktions auf 25km/h mit einer Mofaprüfbescheinigung gefahren werden.
Sie sind vor dem 01.04.1965 geboren ? Dann dürfen Sie diese Fahrzeuge als 25km/h Fahrzeuge sogar ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung fahren.

Zulassung
Alle Fahrzeuge der Geco-Automobile entsprechen allen Vorgaben der StVZO, zu jedem Fahrzeug erhalten Sie eine COC-Bescheinigung, die bei Ihrer Versicherung vorgelegt werden kann, so erhalten Sie das Moped-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug, dass sogenannte "kleine Versicherungskennzeichen". Die COC ist EU-Weit gültig und dient als Fahrzeugbrief (Vergleichsnennung). Lediglich das Fahrzeug der Reihe Twin 4.0 und die Fahrzeuge Cargo XP/XC erhalten durch Ihr Straßenverkehrsamt einen Fahrzeugbrief bei Vorlage der COC.

Gurtpflicht/Helmpflicht
Laut 21a: “Sicherheitsgurte, […] Schutzhelme (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.” Hieraus lässt sich für “offene” Fahrzeuge eine Helmpflicht nur dann ableiten, wenn keine Gurte angelegt sind. Geschlossene Kabinen fallen nicht in diese Regelung jedoch sind bei allen Fahrzeugen der Geco-Automobile bereits Gurte verbaut, sodass Sie sich ins unseren Fahrzeugen anschnallen können.Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kunden, an ihre eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu denken und geeignete und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zu ergreifen.

Winterreifen
die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 01.Dezember 2010, gültig ab 04. Dezember 2010 (vgl. BGBL Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60, vom 03. Dezember 2010) sowie aktuell die 52.Verordung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO und StVZO) vom 18. Mai 2017, gültig ab 01. Juni 2017 (vgl. BGBL Jahrgang 2017 Teil I Nr. 31, vom 31. Mai 2017). Hier wurde festgelegt, dass es folgende Kraftfahrzeuge gibt, die von der Winterreifen-Pflicht ausgenommen sind:

- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- einspurige Kraftfahrzeuge
- Spezialfahrzeuge für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1 (Pkw-Reifen ), C2 (LlkwReifen) oder C3 (Lkw-Reifen) verfügbar sind

Dies trifft auf Elektrofahrzeuge der Geco-Automobile zu, denn hierfür können keine der oben genannten Reifen verbaut werden. Die unter die Ausnahme fallenden Fahrzeuge dürfen dann auch nur 50kmh fahren. Da die Fahrzeuge in der Regel nur bis zu 45km/h schnell fahren, ist dies sichergestellt. Auch hier gilt die Ausnahme für die Modelle Twin, Cargo XP/XC

Bei Fragen zu den Produkten und Vorschriften können Sie uns auch gerne kontaktieren unter Kontakt