Art-Nr. 9109003
Geco Wallbox M3W 22kW Plug & Play Ladestation für Elektroautos Typ2 Ladekabel 5m
kfW förderfähig | inkl. 2x RFID Karten | Wifi + Bluetooth | APP Steuerung
Sie möchten bei der Aufladung Ihres Elektrofahrzeuges auf die Kombination aus optischer Präsentation und technischer Feinheiten zurückgreifen?
Dann genießen Sie den Anblick von gehärtetem Glas und lackiertem Metall mit unserer Wallbox, zusätzlich zu dem Faktor der Verarbeitung und der Optik, können Sie mit der neuen 11kW Variante der Geco Automobile Wallbox bequem zuhause nicht nur Ihren Geco aufladen, sondern auch jedes andere Fahrzeug mit einem Typ 2 Stecker!
Profitieren Sie zudem von der einfachen Bedienung unserer Produkte, sowie von Ihrer großen Einsatzmöglichkeit.
Sie möchten die Wallbox für Ihr Zuhause nutzen?
So erhalten Sie die Möglichkeit zur Förderung über das Programm der KfW 440
Starten Sie Ihren Ladevorgang bequem per App oder per RFID Karte, Sie nutzen eine Smart-Home Lösung ? Binden Sie unsere Wallbox über Ethernet einfach mit ein.
Sie möchten die Wallbox für Ihr Unternehmen nutzen und Ihren Mitarbeiten die Möglichkeit bieten an Ihrem Arbeitsplatz zu laden ?
Auch hier gibt es die Möglichkeit zur Förderung bei der KfW 441
Starten Sie Ihren Ladevorgang bequem per App, legen Sie Profile für Arbeitnehmer an (Abrechnungsvereinfachung) und nutzen Sie die Möglichkeit des Lastmanagements.
Eigenschaften:
- Schnelle Ladezeiten
- Typ 2 Stecker inkl. 5m Ladekabel
- Fehlerstromschutzschalter
- 4.3 Zoll LCD-Display
- LED-Anzeigeleuchten
- WLAN/LAN Verbindung
- Bluetooth-Konnektivität
- Steuerung via App
- Kfw-Förderung (440, 441)
- 2x RFID Karte für mehrere Benutzer
- 3-Phasen Anschluss
- Max. Leistung 22kW
- inkl. Wandhalterung
Lieferinhalt:
-1x Wallbox 22kW inkl. 5m Ladekabel und Wandhalterung
*Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel über die kfW. Förderung beantragen können Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B.Kammern und Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.